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   BAG, 15.11.1967 - 4 AZR 48/67   

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BAG, 15.11.1967 - 4 AZR 48/67 (https://dejure.org/1967,769)
BAG, Entscheidung vom 15.11.1967 - 4 AZR 48/67 (https://dejure.org/1967,769)
BAG, Entscheidung vom 15. November 1967 - 4 AZR 48/67 (https://dejure.org/1967,769)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Angestellte - Wissenschaftliche Hochschulbildung - Bewährung in Tätigkeit - Lauf der Bewährungszeit - Eingruppierung des Angestellten - Bewährungsaufstieg - Tariflicher Vergütungsanspruch

Papierfundstellen

  • BAGE 20, 150
  • DVBl 1968, 476
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 552/96

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin wegen Bewährungsaufstiegs - Begriff des

    Auf diese Weise wird die nachgewiesene Eignung zum Merkmal der Leistungsbewertung gemacht, für die es aber ohne Bedeutung ist, wie der Angestellte durch seinen Arbeitgeber während der Bewährungszeit tatsächlich eingruppiert war (Senatsurteil vom 15. November 1967 - 4 AZR 48/67 - BAGE 20, 150 = AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT).
  • BAG, 25.01.2006 - 4 AZR 613/04

    Vergütungsstufe gem. § 27 BAT-O/VKA

    Die ihm in diesem Zeitraum gezahlte Vergütung ist hierfür ohne Bedeutung (Senat 15. November 1967 - 4 AZR 48/67 - BAGE 20, 150, 154; 18. Februar 1998 - 4 AZR 552/96 -, zu B II 4 d der Gründe).
  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 8.75

    Begriff der "Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit" -

    Das ist in den Beschlüssen des Senats vom 14. Dezember 1962 - BVerwG VII P 3.62 - (BVerwGE 15, 212 [214]), vom 30. Januar 1970 - BVerwG VII P 6.69 - (BVerwGE 35, 44 [46]) und vom 17. April 1970 - BVerwG VII P 8.69 - (BVerwGE 35, 164 [166]) zum Ausdruck gebracht und auch vom Bundesarbeitsgericht in den Urteilen vom 14. Juli 1965 - 4 AZR 358/64 - (BAGE 17, 248 [258]), vom 16. Februar 1966 - 4 AZR 50/65 - (BAGE 18, 142 [BAG 16.02.1966 - 4 AZR 50/65] [145 und 151] = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV) und vom 15. November 1967 - 4 AZR 48/67 - (BAGE 20, 150 [155]) ausgesprochen worden, so etwa, wenn im Beschluß vom 30. Januar 1970 (a.a.O. S. 46) eine "nachhaltige" Änderung des Arbeitsverhältnisses verlangt wird, die mit nur vorübergehenden Maßnahmen nicht verbunden ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.09.2017 - 7 Sa 191/17

    Keine individualvertragliche Vereinbarung einer Vergütung nach höherer

    Der Arbeitnehmer "wird" nicht durch eine Handlung des Arbeitgebers eingruppiert, sondern "ist" allein aufgrund der Geltung der Vergütungsordnung für sein Arbeitsverhältnis und der von ihm auszuübenden Tätigkeit automatisch in die einschlägige Entgeltgruppe eingruppiert (BAG, Urteil vom 15. November 1967 - 4 AZR 48/67 - BeckRS 9998, 148534).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - 7 Sa 339/17

    Entgegenstehende Rechtskraft - kein individualvertraglicher Anspruch auf

    Der Arbeitnehmer "wird" nicht durch eine Handlung des Arbeitgebers eingruppiert, sondern "ist" allein aufgrund der Geltung der Vergütungsordnung für sein Arbeitsverhältnis und der von ihm auszuübenden Tätigkeit automatisch in die einschlägige Entgeltgruppe eingruppiert (BAG, Urteil vom 15. November 1967 - 4 AZR 48/67 - BeckRS 9998, 148534).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.12.2017 - 7 Sa 340/17

    Entgegenstehende Rechtskraft - kein individualvertraglicher Anspruch auf

    Der Arbeitnehmer "wird" nicht durch eine Handlung des Arbeitgebers eingruppiert, sondern "ist" allein aufgrund der Geltung der Vergütungsordnung für sein Arbeitsverhältnis und der von ihm auszuübenden Tätigkeit automatisch in die einschlägige Entgeltgruppe eingruppiert (BAG, Urteil vom 15. November 1967 - 4 AZR 48/67 - BeckRS 9998, 148534).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2017 - 7 Sa 331/16

    Vergütung- individualvertraglicher Anspruch - höhere Entgeltgruppe

    Der Arbeitsnehmer "wird" nicht durch eine Handlung des Arbeitgebers eingruppiert, sondern "ist" allein aufgrund der Geltung der Vergütungsordnung für sein Arbeitsverhältnis und der von ihm auszuübenden Tätigkeit automatisch in die einschlägige Entgeltgruppe eingruppiert (BAG, Urteil vom 15. November 1967 - 4 AZR 48/67 - BeckRS 9998, 148534).
  • BAG, 09.11.1983 - 4 AZR 420/82

    Fallgruppenbewährungsaufstieg - Vertretungszeit - Vorübergehend ausgeübte

    Der Hinweis der Revision auf die Senatsentscheidung vom 15. November 1967 - 4 AZR 48/67 - (AP Nr. 13 zu §§ 22, 23 BAT), nach der es bei der Bewährung nur darauf ankomme, daß der Angestellte die betreffende Tätigkeit ausgeübt habe, geht fehl.
  • BVerwG, 03.06.1977 - 7 P 9.75

    Vorübergehende oder vertretungsweise Übertragung einer höher zu bewertenden

    Das ist in den Beschlüssen des Senats vom 14. Dezember 1962 - BVerwG VII P 3.62 - (BVerwGE 15, 212 [214]), vom 30. Januar 1970 - BVerwG VII P 6.69 - (BVerwGE 35, 44 [46]) und vom 17. April 1970 - BVerwG VII P 8.69 - (BVerwGE 35, 164 [166]) zum Ausdruck gebracht und auch vom Bundesarbeitsgericht in den Urteilen vom 14. Juli 1965 - 4 AZR 358/64 - (BAGE 17, 248 [258]), vom 16. Februar 1966 - 4 AZR 50/65 - (BAGE 18, 142 [BAG 16.02.1966 - 4 AZR 50/65] [145 und 151] = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: BAVAV) und vom 15. November 1967 - 4 AZR 48/67 - (BAGE 20, 150 [155]) ausgesprochen worden, so etwa, wenn im Beschluß vom 30. Januar 1970 (a.a.O. S. 46) eine "nachhaltige" Änderung des Arbeitsverhältnisses verlangt wird, die mit nur vorübergehenden Maßnahmen nicht verbunden ist.
  • BAG, 15.05.1968 - 4 AZR 356/67

    Angestellter - Mitglied eines Personalrats - Dienstliche Tätigkeit - Völlige

    § 23 a Abs» 2 Ziff» 1 Satz 1 BAT bestimmt zwar für die "Erfüllung der BewährungszeitV, daß der Angestellte sich "den in der ihm übertragenen Tätigkeit auftretenden Anforderungen gewachsen gezeigt hat"» Dami't wird vom Angestellten verlangt, daß er sich durch tatsächliche Ausübung sei ner vertraglich geschuldeten Tätigkeit bewährt» Las aber ist einem von dieser Tätigkeit wegen seiner Personalrats aufgaben völlig freigestellten Angestellten, wie dem Klä ger, gar nicht möglich» Die genannte Vorschrift des BAT erfaßt mithin unmittelbar den Pall des von der vertraglich geschuldeten Tätigkeit freigestellten Personalratsmitgliedcs nicht» Es sind auch nicht erfaßt alle die Fälle, in denen ein Angestellter ohne sein wirksames Einverständnis Tätigkeiten ausüben muß, die gegenüber der auszuübenden und für die tariflich-automatisch erfolgende Singruppierung maßgebenden Tätigkeit tariflich geringerwertig sind (vgl» § 23 a Abs» 2 Ziff» 1 Satz 2 BAT; ferner zu diesem Punkt auch das Urteil des Senats in 4 AZR 48/67 vom 15» November 1967, demnächst AP Nr» 13 zu §§ 22, 23 BAT)» Es kann hier dahingestellt bleiben, wie die letzteren Fälle nach dem Recht des Bewährungsaufstiegs zu behandeln sind» Jedenfalls ist die tarifliche Lücke hinsichtlich der von der Arbeit völlig freigestcllten Personalratsmitglieder unter Beachtung von Sinn und Zweck des Bewährungsaufstiegs einerseits und des Schutzes der Personalratsmitglieder vor Benachteiligung "wegen ihrer Tätigkeit" ( § 5 9 Abs» 1 PersVG) andererseits zu schließen» Lies um so mehr, als kein Anhaltspunkt dafür besteht, die Tarifvertragsparteien hätten bewußt diesen Fall vom Bewährungsaufstieg ausschließen wollen» Wenn auch grundsätzlich daran festzuhaltcnt ist, daß der Angestellte im Wege der Bewährung durch die Tarifautomatik nur höhergruppiert wird, wenn er sich die vorgeschriebene Zeit hindurch den Anforderungen der von ihm aus- 7 > zuübenden Tätigkeit durch tatsächliche Ausübung gewachsen gezeigt hat, so darf doch nicht übersehen werden, daß für die Angestellten der Bewährungsaufstieg dag sein soll, was die Beförderung für die Beamten ist« Anlaß für die tarifliche Einführung des Bewährungsaufstiegs für Angestellte, der wenig in das bisherige auf Tätigkeitsmerkmale abgestellte'Tarifrecht für Angestellte des öffentlichen Dienstes paßt, war die besoldungsmäßige Besserstellung vieler Beamter und Beamtengruppen durch Vermehrung der Beförderungsstellen in den Haus halten des Bundes und der Länder, ohne daß der Amtsinhalt geändert worden wäre ("Stellenbündelungen", "Regelbeförderungcn")o Bedenkt man dies, dann ist auch der Bewährungsaufstieg für Angestellte, mag auch die Bewährung rechtstechnisch als Tätigkeitsmerkmal zu behandeln sein, in erster Linie als eine Höhergruppierung eigener Art anzusehen, die ohne Änderung der auszuübenden und in der Regel ausgeübten Tätigkeit nur des halb erfolgt, um den Angestellten etwas der Beförderung Ver gleichbares zu gewähren- Es handelt sich in Wahrheit sowohl bei den Beamten als auch bei den Angestellten um eine in eine besondere Form gekleidete Verbesserung der Besoldung und der Vergütung- Regelmäßig soll der Angestellte, der einen entsprechenden Dienstposten innehat oder eine entsprechende Tätigkeit ausübt, nach Ablauf einer vorgeschriebenen Zeit Anspruch auf die Vergütung nach einer höheren tariflichen Mindestver gütungsgruppe als bisher haben- Ist das aber der wesentliche Sinn und Zweck des Bewährungsaufstiegs, so kann und darf es dem Angestellten nicht zum Nachteil gereichen, wenn und soweit er als Personalratsmitglied von der Arbeit völlig freigestellt ist- Wie die Nichtbeförderung eines Beamten, der von seiner dienstlichen Tätigkeit als Personalratsmitglied befreit ist, eine verbotene Benachteiligung darstellt, sofern die Beförderung wegen der Tätigkeit im Personalrat unterbleibt (§ 59 Abs- 1 PersVGr), so würde auch die Verneinung eines Höhergruppiorungsanspruchs des Angestellten im Wege des Bewährungsaufstiegs gegen Zweck und Sinn des Benachteiligungsverbots des § 59 Abs» 1 PersVG verstoßen- Denn der Angestellte, der als Personalratsmitglied von der dienstlichen Tätigkeit völlig 8.
  • LAG Düsseldorf, 20.07.1995 - 12 Sa 374/95

    Durchsetzung der Höhergruppierung vor der Erlassänderung; Änderung des

  • LSG Sachsen, 03.12.1997 - L 3 Al 147/95

    Errechnung des Bemessungsentgeltes für Altersübergangsgeld; Erstmalige

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